Neue Gebührenverordnung für Dienstleistungen der VPZS
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 14. März 2018 die Gebühren für Dienstleistungen der VPZS neu geregelt. Während dem die Tarife – nach wie vor differenziert nach Kundengruppen – grundsätzlich keine Änderungen erfahren haben, wurde das Angebot an Dienstleistungen gestrafft: Neben dem Aufschalten von Werbelinks und Stelleninseraten sind nur noch Rundmails an alle VPZS-Mitglieder durch die Geschäftsstelle möglich. Bedingung für das Aufgeben eines Rundmails ist dabei, dass dessen Inhalt einen Bezug zum Verwaltungs- bzw. Schulfeld aufweist. Die revidierte Gebührenverordnung tritt per 1. April 2018 in Kraft.