Kantonales Personalrecht angepasst
Der Regierungsrat ist einem parlamentarischen Auftrag nachgekommen und hat die personalrechtlichen Regelungen zu den Abfindungen, den Kündigungen und zur Teuerung punktuell angepasst (RRB Nr. 438/2022). Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten – sofern die nötige Genehmigung durch den Kantonsrat (RRB Nr. 439/2022) rechtzeitig erfolgt – per 1. Oktober 2022 in Kraft. Die neuen Regelungen betreffend Teuerungsausgleich gelten bereits per 1. September 2022. Im Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich können Sie detaillierte Ausführungen zum Personalgesetz und seine Verordnungen nachschlagen.