Informationen aus dem Vorstand
Verordnung über die Aufnahme an die Maturitätsschulen, Vernehmlassungsverfahren
Auf Beschluss des Vorstandes verzichtet die VPZS auf eine eigene Stellungnahme zur Verordnung über die Aufnahme an die Maturitätsschulen.
Neues Gemeindegesetz
In Absprache mit dem VZGV machen wir Sie gerne auf eine Mitteilung des VZGV aufmerksam, deren Inhalt auch für Schulgemeinden und damit VPZS-Mitglieder interessant ist:
Bei der Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes kommt es immer wieder vor, dass sich Fragen stellen, welcher der Kommentar zum neuen Gemeindegesetz nur teilweise oder nicht beantwortet. Um Sie bei der Handhabung des neuen Rechts zu unterstützen, wird das Gemeindeamt seine Auskunftstätigkeit zu ausgewählten neuen oder häufig gestellten Rechtsfragen in Form einer tabellarischen Aufstellung veröffentlichen. Die Auskünfte sind, soweit sie bedeutende Auswirkungen auf die Verfahrensabläufe der Städte und Gemeinden haben, auf ihre Praxistauglichkeit mit dem VZGV abgesprochen. Dies soll zu einer effizienten Umsetzung des neuen Rechts führen. Sie finden die Aufstellung auf der Website des Gemeindamtes. Ausserdem empfehlen wir Ihnen, auf der genannten Website den RSS-Feed "News abonnieren" zu aktivieren, damit Sie immer auf die aktuellen Informationen aus dem Gemeindeamt aufmerksam gemacht werden.