Erleichterte Einbürgerungen
Einbürgerungswillige Personen der dritten Ausländergeneration müssen den Nachweis erbringen, dass ein Elternteil mit Niederlassungsbewilligung während mindestens fünf Jahren eine obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat. Wegen dem damit verbundenen Arbeitsaufwand auch für Schulverwaltungen hat ein VPZS-Mitglied den Vorstand gebeten, an entsprechender Stelle zu intervenieren. Der VPZS-Vorstand hat eine Anfrage beim Staatssekretariat für Migration eingereicht. Dessen Antwort liegt nun vor.