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Willkommen auf der Website der Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen

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Informationen zur Modernisierung des Personalgesetzes

Die vom Kantonsrat angenommene Parlamentarische Initiative «Modernisierung des Personalgesetzes» und die dazu notwendigen Änderungen von diversen Verordnungen werden auf den 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Damit wird die maximale Abfindung von 15 auf 9 Monatslöhne reduziert und das Verfahren für eine Kündigung im Zusammenhang mit der Leistung oder dem Verhalten vereinfacht. 

Zudem können gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang Änderungen von verschiedenen Verordnungen beschlossen, die rückwirkend auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt werden. Die Anpassungen betreffen insbesondere den bezahlten Urlaub des anderen Elternteils (bisher: Vaterschaftsurlaub) und den Adoptionsurlaub